Klienten Info 04/2016
Klienten Info 04/2016
• Gutscheine zählen zum Barumsatz
• Änderung der Beitragssätze bei Lehrverträgen
• Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig
• Sponsoring wird als Betriebsausgabe anerkannt
• Prämie zum Nichtraucherschutz
• 13 % USt. auf Beherbergung und Theaterbesuche
• Erfolgreiche Projekte durch Risikomanagement
• Neue Kontrollen in der Arztpraxis
• Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?
• Mindestlohn beachten
Steuerberatung – Betriebsübergabe
STEUERBERATUNG
Wir betreuen Unternehmen, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Vermieter sowie auch Arbeitnehmer bzw. Pensionisten. Dabei übernehmen wir die Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen bis hin zu den entsprechenden Steuererklärungen (inkl. Arbeitnehmerveranlagungen), die laufende Vertretung gegenüber Behörden sowie die Vertretung bei Abgabenprüfungen.
Natürlich soll nicht nur Gesetz und Formalismus genüge getan werden. Gemeinsam eruieren wir den Gestaltungsspielraum und die Möglichkeiten einer Steueroptimierung. Ergänzend dazu bieten wir Ihnen eine vertiefende Bilanzanalyse Ihrer Unternehmensdaten sowie ein dazu passendes Reporting an.
Auch bei Unternehmensgründungen oder Betriebsübergaben/-nahmen unterstützen wir Sie gerne.
Wir sind beratenderweise laufend an Ihrer Seite!
Buchhaltung
BUCHHALTUNG
Befreien Sie sich vom Aufwand Ihrer laufenden Buchhaltung. Unser langjährig erfahrenes Team übernimmt diese Aufgabe gerne. Dabei kümmern wir uns nicht nur termingerecht um alle notwendigen Arbeitsschritte sowie die laufende Kommunikation mit Behörden, sondern erstellen mit Ihnen gemeinsam auf Ihren Betrieb abgestimmte Auswertungen aus der Buchhaltung, die Ihnen rasch und übersichtlich wichtige Kennzahlen für wirtschaftliche Entscheidungen liefern sollen.
Unser Leistungsspektrum reicht bei Bedarf bis hin zu Zahlungsverkehr und/oder Mahnwesen, wobei auch eine Verarbeitung Ihrer Belege durch eine unserer MitarbeiterInnen direkt vor Ort bei Ihnen im Unternehmen möglich ist.
In vielen Fällen ist es von Vorteil einen laufenden Gesprächspartner bei wirtschaftlichen Fragestellungen zu haben. Wir wollen dieser Gesprächspartner für Sie sein.
Finden wir in einem persönlichen Gespräch heraus, welche Lösung für Sie optimal ist!
Lohnverrechnung – Gehaltsabrechnung
LOHNVERRECHNUNG
Die gesetzlichen Vorgaben der Lohnverrechnung sind äußerst umfangreich und unterliegen laufend Änderungen. Unsere MitarbeiterInnen sind langjährig erfahren und ihr Know-How ist auf dem aktuellsten Stand.
Wir übernehmen sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive sämtlicher
Meldungen bei Behörden, vertreten Sie auch bei Beitrags- und Abgabenprüfungen und beraten Sie hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen.